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Allgemeinverfügung: 14 Tage selbstständige Quarantäne

Corona-Infizierte und Kontaktpersonen im selben Haushalt müssen selbstständig und unverzüglich 14 Tage in häusliche Quarantäne – Ausnahme: Vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen. Die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr, Quarantäneschreiben für infizierte Personen werden weiter automatisch versendet. Basis dafür ist eine neue Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt, die für den Zeitraum vom 8. Dezember 2021 bis 28. Februar 2022 gültig ist.

14 Tage Quarantäne für positiv Getestete und Kontaktpersonen

Aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen ist es nicht mehr möglich, allen betroffenen Personen die Quarantäne als Schutzmaßnahme individuell und zeitnah bekanntzugeben. Mit den bisherigen und sehr zeitaufwendigen Einzelbekanntgaben lassen sich unter den aktuellen Umständen die Entstehung neuer Infektionsketten und damit die weitere Verbreitung des Virus nicht mehr vollständig verhindern.

Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Magdeburg zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und Kontaktpersonen ersetzt die bisherigen Einzelanordnungen des Gesundheitsamtes. Die Allgemeinverfügung wurde am 7. Dezember 2021 im Amtsblatt 47/2021 veröffentlicht und ist bis einschließlich 28. Februar 2022 gültig.

Die neue Allgemeinverfügung beinhaltet im Einzelnen folgende sechs Punkte (gekürzt):

  1. Personen, bei denen eine Corona-Infektion durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde, haben sich unverzüglich in ihrer Wohnung oder einer anderen geeigneten Unterkunft abzusondern (häusliche Quarantäne).

  2. Personen, die im selben Haushalt wie die infizierte Person leben, müssen ebenfalls unverzüglich in häusliche Quarantäne, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.

    Geimpfte und genesene Personen aus demselben Haushalt müssen nicht in Quarantäne, wenn bei ihnen kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt.

    ►Typische Symptome sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber sowie Geruchs- oder Geschmacksverlust. Treten diese Symptome auf, ist ein PCR-Test erforderlich. Fällt dieser positiv aus, besteht automatisch die oben genannte Pflicht zur häuslichen Quarantäne.

  3. Die Pflicht zur Absonderung beginnt an dem Tag, an dem die infizierte Person Kenntnis davon erlangt hat.

  4. Während der häuslichen Quarantäne ist es den betroffenen Personen untersagt, die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg zu verlassen.

  5. Den betroffenen Personen ist es während der häuslichen Quarantäne untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht demselben Haushalt angehören. Kontakte innerhalb der häuslichen Gemeinschaft müssen minimiert werden.

  6. Die Quarantänepflicht endet 14 Tage nach dem Tag der Testung, die für die infizierte Person ein positives Ergebnis ergab. Bei der Berechnung wird der Tag der Testung aber nicht mitgerechnet.

    Beispiel: Wenn jemand an einem Mittwoch (8. Dezember) positiv getestet wurde, endet die Quarantäne mit Ablauf des Mittwochs zwei Wochen später (22. Dezember).

►Die Landeshauptstadt Magdeburg behält sich vor, im Einzelfall einen abweichenden Quarantänezeitraum zu bestimmen. Sollten am letzten Tag der häuslichen Quarantäne typische Symptome oder sonstige Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen, endet die Pflicht zur Absonderung nicht. Die betroffenen Personen müssen dann spätestens am Folgetag erneut einen PCR-Test vornehmen lassen und das Testergebnis abwarten.

Allgemeine Hinweise zum Verhalten in häuslicher Quarantäne

Infizierte Personen und Kontaktpersonen sollten umgehend ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin kontaktieren, wenn sie sich krank fühlen oder folgende Symptome haben: Husten, Schnupfen, infektionsbedingte Atemnot, Fieber.

Bei lebensbedrohlichen akuten Erkrankungen sollte der Notruf (112) gewählt werden. Dabei sind die allgemeinen Regeln bei einem Notruf zu beachten und angegeben werden, dass eine Quarantäneanordnung besteht.

Um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, sollten infizierte Personen und Kontaktpersonen die innerhäuslichen Kontakte auf das Notwendigste beschränken. Auf gemeinsame Essen sollte verzichtet werden. Soweit möglich, sollten betroffene Personen separate Schlaf- und Aufenthaltszimmer nutzen.

Allgemeine Hygieneregeln, unbedingt beachtet werden sollten:

  • Beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Personen halten und sich wegdrehen und die Armbeuge vor Mund und Nase halten oder
    ein Papiertaschentuch benutzen, das danach sofort entsorgt werden sollte.
  • regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände mit Seife und Wasser
  • Das Berühren der Augen, der Nase und des Mundes mit den Händen vermeiden.
08.12.2021